Einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) muss nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jede verantwortliche Stelle abschließen, die personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten lässt. Als Kunde der KEVAG Telekom GmbH speichern Sie unter Umständen personenbezogene Daten auf den Servern der KEVAG Telekom GmbH. Sobald Sie personenbezogene Daten auf unseren Systemen speichern bzw. verarbeiten, müssen Sie dies nach Art. 28 DSGVO rechtlich absichern.
Bezüglich Anfragen zu einem AV-Vertrag wenden Sie sich bitte an den Support der KTK. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Support-Webseite
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Was ändert sich durch die DSGVO für mich als Kunde der KTK wenn ich eine Website betreibe?