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Informationen zur E-Rechnung

Das Wachstumschancengesetz führt die E-Rechnung nach und nach ein.

Ab 2025 müssen Unternehmen, die Umsatzsteuer zahlen, E-Rechnungen empfangen und bearbeiten können. Auch die KEVAG Telekom GmbH wird ab 2025 elektronische Rechnungen von Lieferanten empfangen und bearbeiten können.

Eine Pflicht, selbst elektronische Rechnungen zu erstellen, gibt es erst ab 2027. Deshalb erstellt die KEVAG Telekom GmbH derzeit keine elektronischen Rechnungen für Kunden.

Rechnungen an Privatpersonen sind von der E-Rechnungspflicht dauerhaft ausgenommen.