Einschränkungen und Verzögerungen ab Inzidenzwert von 200 im Landkreis
Um unsere Kunden und unsere Mitarbeiter bestmöglich zu schützen ergreifen wir in der 3. Welle der Corona-Pandemie mit gefährlichen Mutationen im Umlauf besondere Vorsichtsmaßnahmen. Ab einer Inzidenz von 200 stellen wir die Vergabe von Kundenterminen und die Kundenbesuche in dem betreffenden Landkreis vorrübergehend ein. Dadurch kommt es leider zu Verzögerungen. Diese klare und allgemeine Regel gilt für jeweils den ges. Landkreis. Wir bitten Verzögerungen und Unannehmlichkeiten, die Ihnen hierdurch entstehen zu entschuldigen. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Jede Woche bewerten wir die Lage anhand der offiziellen/amtlichen Zahlen neu und entscheiden jeweils für die Woche, ob Kundentermine stattfinden können.
Aktuell bestehen Einschränkungen für Kundentermine in den Landkreisen Neuwied und Altenkirchen.