Durch den Wegfall des sog. „Nebenkostenprivilegs“ haben Mieter ab Mitte 2024 das Recht, gegen die Abrechnung der TV Gebühren (Kabelfernsehen) über die Nebenkosten Widerspruch einzulegen.
Wir haben für Sie, unsere geschätzten langjährigen Kunden, mehrere Szenarien und Handlungsoptionen vorbereitet.
Gemeinsam meistern wir diese Herausforderung.
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Das Nebenkostenprivileg fällt.
Wir haben die passende Lösung für Sie!
Das "Nebenkostenprivileg" erlaubte es bisher, TV-Gebühren über die Nebenkosten abzurechnen. Ab Mitte 2024 entfällt dieses Privileg, und Mieter haben das Recht, gegen die Abrechnung der TV-Gebühren Widerspruch einzulegen.
Ja, die Änderung betrifft alle Mieter und ermöglicht es ihnen, gegen die Abrechnung der TV-Gebühren über die Nebenkosten Widerspruch einzulegen.
1. Option: Es bleibt bei der Versorgung Ihres Objektes durch uns. Ihr Vertrag mit uns über die Lieferung von Kabel-TV bleibt als „Hauseigentümervereinbarung“ bestehen. Ihre Mieter schließen den Kabel-TV Vertrag direkt mit uns ab.
2. Option: Wir übernehmen die Abrechnung der Kabel-TV Gebühren mit Ihren Mietern. In diesem Fall bleibt der Vertrag zwischen uns und Ihnen als Vermieter zwar bestehen, um die Abrechnung mit den Mietern kümmern wir uns.
3. Option: Versorgung Ihrer Mieter mit kostenlosem Kabel-TV im Paket mit Telefon und Internet. Wir haben alle Objekte in unserem Netzgebiet bereits an die Glasfaser angeschlossen. Dadurch können auch Ihre Mieter über das Kabel-Glasfasernetz neben dem Fernsehsignal (Kabel-TV) auch Highspeed-Internet (KTK ON Cable) mit Gigabit Geschwindigkeit sowie Telefon (Festnetz) von uns nutzen. Hierfür schließen wir einen Vertrag mit Ihrem Mieter. Bei allen unseren Internet-/Telefon Verträgen ist Kabelfernsehen kostenfrei enthalten. Der Vorteil: Die Abrechnung und der Vertrag mit dem Mieter läuft zukünftig komplett über uns. Weiterer Vorteil: Sie müssen nichts weiter tun, als diese Option für Ihre Mieter zu empfehlen. Hierfür unterstützen wir Sie. Wir stehen Ihnen persönlich für eine individuelle Beratung telefonisch, online, per Mail oder vor Ort zur Verfügung.
4. Option: Sie rechnen die Kabel-TV Gebühren nicht mehr getrennt mit den Mietern ab, sondern stellen Kabel-TV im Rahmen der vereinbarten Miete „kostenfrei“ zur Verfügung. Bei der Höhe der Miete können Sie dies für sich selbst berücksichtigen.
Unsere Kabel-Glasfaser Anschlüsse bieten hochmodernes Internet mit Geschwindigkeiten von bis zu 1000 MBit/s. Bei allen unseren Tarifen ist Kabelfernsehen sowie telefon kostenfrei enthalten. Ihre Mieter benötigen also nur noch einen Vertrag für alle Leistungen.
Bucht Ihr Mieter einen unserer Kombi-Tarife (Internet, Fernsehen, Telefon) läuft die Abrechnung und der Vertrag zukünftig komplett über uns. Weiterer Vorteil: Sie müssen nichts weiter tun, als diese Option für Ihre Mieter zu empfehlen. Hierfür unterstützen wir Sie. Wir stehen Ihnen persönlich für eine individuelle Beratung telefonisch, online, per Mail oder vor Ort zur Verfügung.
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