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Das Nebenkostenprivileg

Durch den Wegfall des sog. „Nebenkostenprivilegs“ haben Mieter ab Mitte 2024 das Recht, gegen die Abrechnung der TV Gebühren (Kabelfernsehen) über die Nebenkosten Widerspruch einzulegen.

Das Wichtigste:

  • Verfügt ein Mehrfamilienhaus über einen  Kabelanschluss, werden derzeit häufig die Kabelgebühren über die Nebenkosten mit abgerechnet.
  • Diese Umlage der Kabel-TV Kosten über die Betriebskostenabrechnung auf alle Hausbewohner nennt man Nebenkostenprivileg.
  • Durch eine Gesetzesanpassung dürfen Mieter diesem Prinzip ab dem 30.06.2024 widersprechen
  • Sollten Ihre Mieter zukünftig mit der vorhanden Lösung nicht mehr einverstanden sein, bieten wir Ihnen die passende Alternative!

 

Unsere Experten sind für Sie da!

Wir haben für Sie, unsere geschätzten langjährigen Kunden, mehrere Szenarien und Handlungsoptionen vorbereitet.
Gemeinsam meistern wir diese Herausforderung.

Rufen Sie uns jetzt an und sprechen Sie mit unseren Experten über Ihre individuelle Lösung! 

Das Nebenkostenprivileg fällt.

Wir haben die passende Lösung für Sie!

FAQ - Nebenkostenprivileg

Was ist das "Nebenkostenprivileg", und warum entfällt es ab Mitte 2024?

Das "Nebenkostenprivileg" erlaubte es bisher, TV-Gebühren über die Nebenkosten abzurechnen. Ab Mitte 2024 entfällt dieses Privileg, und Mieter haben das Recht, gegen die Abrechnung der TV-Gebühren Widerspruch einzulegen.

Gilt die Änderung des Nebenkostenprivilegs für alle Mieter?

Ja, die Änderung betrifft alle Mieter und ermöglicht es ihnen, gegen die Abrechnung der TV-Gebühren über die Nebenkosten Widerspruch einzulegen.

Welche Optionen haben Sie als Vermieter/in oder Hausverwaltung

1. Option: Es bleibt bei der Versorgung Ihres Objektes durch uns. Ihr Vertrag mit uns über die Lieferung von Kabel-TV bleibt als „Hauseigentümervereinbarung“ bestehen. Ihre Mieter schließen den Kabel-TV Vertrag direkt mit uns ab.

 

2. Option: Wir übernehmen die Abrechnung der Kabel-TV Gebühren mit Ihren Mietern. In diesem Fall bleibt der Vertrag zwischen uns und Ihnen als Vermieter zwar bestehen, um die Abrechnung mit den Mietern kümmern wir uns.

 

3. Option: Versorgung Ihrer Mieter mit kostenlosem Kabel-TV im Paket mit Telefon und Internet. Wir haben alle Objekte in unserem Netzgebiet bereits an die Glasfaser angeschlossen. Dadurch können auch Ihre Mieter über das Kabel-Glasfasernetz neben dem Fernsehsignal (Kabel-TV) auch Highspeed-Internet (KTK ON Cable) mit Gigabit Geschwindigkeit sowie Telefon (Festnetz) von uns nutzen. Hierfür schließen wir einen Vertrag mit Ihrem Mieter. Bei allen unseren Internet-/Telefon Verträgen ist Kabelfernsehen kostenfrei enthalten. Der Vorteil: Die Abrechnung und der Vertrag mit dem Mieter läuft zukünftig komplett über uns. Weiterer Vorteil: Sie müssen nichts weiter tun, als diese Option für Ihre Mieter zu empfehlen. Hierfür unterstützen wir Sie. Wir stehen Ihnen persönlich für eine individuelle Beratung telefonisch, online, per Mail oder vor Ort zur Verfügung.

 

4. Option: Sie rechnen die Kabel-TV Gebühren nicht mehr getrennt mit den Mietern ab, sondern stellen Kabel-TV im Rahmen der vereinbarten Miete „kostenfrei“ zur Verfügung. Bei der Höhe der Miete können Sie dies für sich selbst berücksichtigen.

Was sind die Vorteile eines Kabel-Glasfasernetzanschlusses für die Mieter?

Unsere Kabel-Glasfaser Anschlüsse bieten hochmodernes Internet mit Geschwindigkeiten von bis zu 1000 MBit/s. Bei allen unseren Tarifen ist Kabelfernsehen sowie telefon kostenfrei enthalten. Ihre Mieter benötigen also nur noch einen Vertrag für alle Leistungen.

Was sind die Vorteile unseres Kabel-Glasfaser Anschlusses für Sie?

Bucht Ihr Mieter einen unserer Kombi-Tarife (Internet, Fernsehen, Telefon) läuft die Abrechnung und der Vertrag  zukünftig komplett über uns. Weiterer Vorteil: Sie müssen nichts weiter tun, als diese Option für Ihre Mieter zu empfehlen. Hierfür unterstützen wir Sie. Wir stehen Ihnen persönlich für eine individuelle Beratung telefonisch, online, per Mail oder vor Ort zur Verfügung.

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